Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ziel ist es nach dem Lockdown einen ordentlichen Schulbetrieb sicherzustellen. Die COVID-19-Pandemie macht leider keine Pause. Die Bitte lautet, mitzuhelfen, damit der Verbreitung des Virus so gut es geht, Einhalt geboten werden kann. Dazu gehört, dass Kinder nicht in die Schule geschickt werden, wenn sie Krankheitssymptome zeigen, und sie für den Schulbesuch mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz ausgestattet werden.

Bisher galt ein Kind mit COVID-19-typischen Symptomen in der Schule als Verdachtsfall. Die Schulleitung musste die Gesundheitsbehörde informieren, die dann meist einen (PCR-)Corona-Test anordnete, dessen Vornahme und Ergebnis auf sich warten ließen. Oft ging dies mit viel Unruhe an der Schule einher: Eltern mussten mit dem Kind zuhause bleiben und auf einen Test warten, Lehrerinnen und Lehrer wurden abgesondert und konnten nicht unterrichten, auch wenn das Kind nicht Corona-positiv war. Für die Unsicherheit, ob ein Kind an COVID-19 erkrankt  ist oder nicht, gibt es nun eine Lösung. In allen Schulen Niederösterreichs werden nun zwei neue Teststrategien eingeführt.

1. RT-Lamp-Test

         a. 60 Sekunden gurgeln einer ungefährlichen Kochsalzlösung an der Schule
         b. Flüssigkeit wird in ein Probenröhrchen gespuckt
         c. Auswertung in mobilem Labor – Ergebnis nach ca. 60 Minuten

2. Antigen-Schnelltest (dient als Backup, für den Fall, dass keine RT-Lamp Test verfügbar ist)

         a. Erfolgt mittels Nasen-Rachen-Abstrich
         b. Auswertung an Schule – Ergebnis nach ca. 20 Minuten

Beide Testmethoden sind sehr innovative und ungefährliche Möglichkeiten, auftretende Symptome bei den Schülerinnen und Schülern und dem Personal an unseren Schulen abzuklären bzw. Screenings durchzuführen.

Als Download finden Sie genauere Informationen zu den einzelnen Testvarianten.

Sollten Sie mit der Durchführung dieser Testvarianten einverstanden sein, so ist für die Durchführung der Tests bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einverständniserklärungen finden Sie in der Beilage. Ist Ihr Kind über 14 Jahre alt, kann es dieses Einverständnis selbst geben.

Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, niemand wird zu diesem Test gezwungen. Außerdem werden wir Sie immer kontaktieren, bevor ein Verdachtsfall getestet wird, um die individuelle Situation mit Ihnen zu besprechen und auch zu klären, ob Sie für den Test rechtzeitig an die Schule kommen können, wenn Sie das möchten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Einverständnis widerrufen.

Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben möchten, ist die Schulleitung verpflichtet, bei verdächtigen Symptomen die Gesundheitsbehörde zu informieren, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.

Der Einsatz der beiden Testverfahren ist eine große Chance für uns alle, den Schulbetrieb bestmöglich sicherzustellen.

Dringende Bitte noch einmal: Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt!

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

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