1.) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BERUFSREIFEPRÜFUNG
Mit dem Ablegen einer Berufsreifeprüfung können Personen ohne Reifeprüfung einer höheren Schule dieselben Berechtigungen erwerben. Für die Zulassung zur BRP müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind weiter unten unter Punkt 2 für Sie aufgelistet.
Erfüllen Sie die Kriterien und sind Sie als Kandidat*in bei unserer Prüfungskommission angemeldet, müssen Sie verschiedene Prüfungen ablegen.
Bei einer Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen abgelegt werden. Diese können zu einem gemeinsamen Termin (z.B. im Rahmen einer Reifeprüfung am Standort der Prüfungskommission) oder einzeln abgelegt werden. Die Teilprüfungen sind gemäß § 6 Abs.1a des Berufsreifeprüfungsgesetzes innerhalb von 5 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung abzulegen.
Inhalt und Umfang der Prüfungen gestalten sich wie folgt:
DEUTSCH: Besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und einer mündlichen Prüfung, bei der unter anderem die schriftliche Klausur präsentiert und diskutiert wird. Die schriftliche Prüfung ist standardisiert und findet bundesweit zu zentral vorgegebenen Terminen mit zentral erstellten Aufgaben statt. Die schriftliche Klausurarbeit und die mündliche Prüfung ergeben eine Gesamtnote.
MATHEMATIK: Die schriftliche Klausurarbeit ist ebenfalls standardisiert. Sie dauert viereinhalb Stunden und muss ebenfalls zu einem Reifeprüfungstermin abgelegt werden. Für die Berufsreifeprüfung wird die Reifeprüfungsangabe für die BHS, also angewandte Mathematik (Cluster P) verwendet.
Fällt die Benotung der Klausurarbeit negativ aus, hat die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat das Recht auf eine Kompensationsprüfung. Achtung: Für diese ist eine zeitgerechte schriftliche Anmeldung notwendig!
LEBENDE FREMDSPRACHE: Nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten wird eine schriftliche fünfstündige Klausurarbeit ODER eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule abgelegt.
Je nach Fremdsprache ist die schriftliche Klausurarbeit standardisiert (z.B. Englisch). Sie verwendet dieselben zentral erstellten Klausuraufgaben, wie die berufsbildenden höheren Schulen (BHS) und muss im Rahmen der Reifeprüfung abgelegt werden. Fällt die Benotung der Klausurarbeit negativ aus, hat die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat das Recht auf eine Kompensationsprüfung. Achtung: Für diese ist eine zeitgerechte schriftliche Anmeldung notwendig!
Wird die mündliche Variante gewählt, findet die Prüfung normalerweise während der mündlichen Reifeprüfungen am Schulstandort statt. Es werden zwei Themenbereiche aus einem Aufgabenpool gezogen, der vorab dem Prüfling bekanntgegeben wurde. Von diesen beiden Themen muss eines von der Kandidatin/vom Kandidaten gewählt werden. Nach einer Vorbereitungszeit wird nun über das gewählte Thema gesprochen, sowohl als Monolog als auch in einem Dialog mit der Prüferin/dem Prüfer.
Die aktuellen Termine für die standardisierten Prüfungen, also die Termine der Reifeprüfungen und ihre Nebentermine finden Sie unter https://www.matura.gv.at/. Auf diesen Seiten finden Sie außerdem umfangreiches Übungsmaterial in Form von früheren Aufgabenstellungen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Anmeldung zu einer zentral durchgeführten Prüfung von der Prüfungskommission oft schon Wochen und Monate im Vorhinein getätigt werden muss. Dementsprechend muss Ihre Anmeldung schon vor diesem Stichtag bei uns eingelangt sein.
FACHBEREICHSPRÜFUNG: KANN NICHT BEI UNSERER PRÜFUNGSKOMMISSION ABGELEGT WERDEN!
Sie umfasst entweder eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung ODER die Durchführung einer Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion.
Die Klausurarbeit über den Fachbereich muss laut § 3 Abs. 4 des Berufsreifeprüfungsgesetzes mit der absolvierten Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit übereinstimmen oder über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann. Die Festlegung des fachlichen Umfeldes und der Prüfungsform erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit der Zulassungswerberin bzw. dem Zulassungswerber durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission.
Anstelle der Klausurarbeit kann eine projektorientierte Arbeit abgegeben werden. Sie muss auf höherem Niveau abgelegt werden und eine Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes einschließen.
2.) ANMELDUNG UND ZULASSUNG
Es ist ein vollständig ausgefülltes Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung einzubringen.
Für die Bestätigung der Zulassung benötigen wir zunächst einen Nachweis der persönlichen Voraussetzungen. Gemäß § 1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes können Sie die Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung ablegen, wenn Sie nachstehend genannte Prüfungen abgelegt bzw. Ausbildungen absolviert haben:
- Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
- Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
- mindestens dreijährige mittlere Schule,
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung, des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G),
- Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994,
- Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994,
- land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz,
- Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
- erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
- erfolgreicher Abschluss eines gemäß Studienförderungsgesetz 1992 durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur (MMHmG)
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
Folgende Beilagen sind für die Zulassung notwendig:
- Zeugnisse für den Nachweis über die Voraussetzungen zur Zulassung
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- entsprechende Urkunden bei einem Namenswechsel
- etwaige Unterlagen zur Anrechnung von Teilprüfungen
- Nachweis des Berufsfelds
Zeitrahmen: Da zur Ablegung aller Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung höchstens fünf Jahre benötigt werden dürfen, verlangt der Gesetzgeber eine Prüfungsplanung. Tragen Sie daher die beabsichtigten Zeitpunkte für die abzulegenden Teilprüfungen im Ansuchen ein.
Gebühren: Bei der Zulassung sind 21 € in bar zu bezahlen. Für die Ausstellung des Berufsreifeprüfungszeugnisses sind ebenfalls 21 € in bar zu entrichten.
Vor der Zulassung findet ein verpflichtendes Gespräch mit einem Mitglied der Prüfungskommission statt. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle Dokumente und Zeugnisse im Original mit! Sind danach alle Voraussetzungen erfüllt, werde Sie als Prüfungskandidat*in aufgenommen.
Ergeben sich im Vorfeld Fragen zur Berufsreifeprüfung, zu den Zulassungskriterien oder zur Anrechnung bereits abgelegter Teilprüfungen, so stehen wir Ihnen gerne per Email oder Telefon beratend zur Seite.
3.) KONTAKT
MMag. Barbara Treptow-Wachtel und Mag. Daniela Schöbinger
Tel: 0676/510 50 29
E-Mail: externisten@bggrossenzersdorf.ac.at