1.) ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR EXTERNIST*INNEN-REIFEPRÜFUNG
Die Externist*innen-Reifeprüfung ermöglicht es Personen ohne regulären Schulbesuch, eine österreichische Matura abzulegen. Die erste Voraussetzung für eine Zulassung an der Externist*innen-Prüfungskommission des BG/BRG Groß-Enzersdorf ist die Zuständigkeit. Wir sind ausschließlich für Personen aus der Bildungsregion 2 (Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach) zuständig. Weiters muss der Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe erbracht werden und schließlich muss ein vollständig ausgefülltes Ansuchen um Zulassung eingebracht werden. Nach einem persönlichen Gespräch entscheidet die Prüfungskommission, ob Sie als Externist*in zugelassen werden.
Die Externist*innen-Reifeprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Zulassungsprüfungen (oder Vorprüfungen): Je nach Vorbildung müssen Prüfungen über den Stoff einzelner Fächer und Schulstufen nachgeholt werden. Bereits absolvierte Schuljahre oder Zeugnisse können hier angerechnet werden, wodurch sich die Anzahl der Prüfungen reduziert.
- Hauptprüfung (Reifeprüfung): Sie entspricht der regulären standardisierten Reifeprüfung (Zentralmatura) in den Kernfächern und den gewählten Nebenfächern, sowie einer abschließenden Arbeit (ABA), falls diese gewählt wurde.
Vorteile der Externist*innen-Reifeprüfung sind die geringen Kosten (falls man auf Vorbereitungskurse bei privaten Instituten verzichtet) und die Flexibilität, da die Kandidatin/der Kandidat das Tempo und die Reihenfolge der Zulassungsprüfungen selbst bestimmt.
Nachteile ergeben sich durch die komplette Eigenständigkeit, wenn der Lehrstoff selbst – zum Beispiel mit Hilfe von Lehrbücher – erarbeitet werden muss.
2.) ZULASSUNGSPRÜFUNGEN
Zulassungsprüfungen sind über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen. Eine Einschränkung der Zulassungsprüfungen kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage anrechenbarer Zeugnisse) gewährt werden.
Der Kernstoff zu den einzelnen Prüfungsgegenständen ist auf der Schulhomepage abrufbar.
Zulassungsprüfungen sind in Schularbeitsfächern bzw. Schwerpunktfächern schriftlich und mündlich abzulegen. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der im Lehrplan für die Schulstufe vorgesehenen längsten Schularbeit. Nach der mündlichen Prüfung wird eine Gesamtnote vergeben.
In Nicht-Schularbeitsfächern sind die Vorprüfungen entweder mündlich oder mündlich und praktisch. Sie besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen. Die Dauer einer solchen Prüfung ist im Gesetz nicht genau festgelegt, beträgt aber erfahrungsgemäß zwischen 15 und 45 Minuten.
Weiters sind Zulassungsprüfungen über Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von sechs beziehungsweise acht Wochenstunden zu absolvieren. Man muss zwei unterschiedliche Gegenstände im – für die gewählte Schulart notwendigen Stundenausmaß – wählen. Für die Vorprüfungen in den Wahlpflichtgegenständen sind verschiedene Themen – entweder vertiefend zum Lehrplan oder außerhalb des Lehrplans – einzureichen. Für ein 2-jähriges Wahlpflichtfach sind 6 Themen zu nennen, beim 1-jährigen Wahlpflichtfach reichen 3 Themen. Diese Themen werden von den Prüfern begutachtet und im besten Fall bewilligt. Danach müssen die Themen schriftlich ausgearbeitet werden. Jedes Themas sollte auf etwa vier bis sechs Seiten behandelt werden. Die ausgearbeiteten Themen sind mit der Anmeldung zur Prüfung der Prüfungskommission zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass von Mitte Juni bis Anfang September keine Einreichung möglich ist!
3.) WICHTIGE HINWEISE ZU DEN PRÜFUNGEN
Die Prüfungstermine werden auf der Homepage bekanntgegeben. Zu den jeweiligen
Prüfungsterminen hat eine verbindliche Anmeldung per E-Mail während der Anmeldefrist zu erfolgen. Die Anmeldung muss den Namen, das Prüfungsfach und die Schulstufe(n) enthalten. Nach einigen Tage wird der Kandidatin/dem Kandidaten dann per E-mail ein Prüfungstermin zugewiesen.
Bei Verhinderung ist eine schriftliche Abmeldung per E-Mail erforderlich. Erfolgt die Abmeldung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Prüfungstermin, ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Ein Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Abmeldung bedingt eine Sperre für den nächsten Prüfungstermin.
Der Stoff, der für die jeweiligen Prüfungen zu lernen ist, muss von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig erarbeitet werden. Mit den prüfenden Lehrkräften gibt es weder Beratungs- oder Informationsgespräche noch Informationen zu Prüfungsfragen.
Die Prüfungsinhalte sind auf der Homepage unter dem Punkt Kernstoffe für die Vorprüfung ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass einzelne Lehrbücher manchmal nicht alle geforderten Stoffgebiete abdecken.
Bei nicht bestandenen oder nicht beurteilten Vorprüfungen bekommen Sie per Post eine Entscheidung zugestellt. Sie sind gemäß § 16 Abs. 1a der Externistenprüfungsverordnung berechtigt gegen diese, innerhalb von drei Tagen nach der Zustellung einen Widerspruch einzulegen.
Sie können schriftlich um Wiederholung der Prüfung ansuchen. Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular: Link folgt. Der Termin für die Wiederholung der Externistenprüfung muss mindestens zwei Monate und höchstens vier Monate nach dem ursprünglichen Termin angesetzt werden. Falls der neue Termin in die Hauptferien fallen sollte, ist er am Beginn des folgenden Schuljahres festzusetzen. Falls sie die Wiederholungsprüfung ebenfalls nicht bestehen dürfen Sie laut § 16 Abs. 2 der Externistenprüfungsverordnung höchstens zu zwei weiteren Wiederholungen zugelassen werden.
4.) EXTERNIST*INNEN-REIFEPRÜFUNG
Nach positiver Absolvierung aller Zulassungsprüfungen kann eine Anmeldung zur standardisierten Reifeprüfung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungskommission keine kurzfristigen Anmeldungen annehmen kann! Anmeldungen für den Haupttermin (Mai) haben zum Beispiel Anfang Jänner zu erfolgen, da die Prüfungsunterlagen rechtzeitig bestellt werden müssen. Die Fächer, in denen die Matura abgelegt wird, wurden bereits bei der Anmeldung ausgewählt und im Bescheid festgelegt. Sie können nicht mehr geändert werden.
Je nach Variante muss eine bestimmte Anzahl schriftlicher Klausurarbeiten absolviert werden. Diese finden zu den vom Ministerium festgelegten Terminen statt, da die Angaben zumeist standardisiert sind. Die aktuellen Termine sind auf der Webseite https://www.matura.gv.at zu finden. Nichtbestandene Klausurarbeiten können mit Kompensationsprüfungen ausgebessert werden. Auch für diese gibt es gemeinsame Termine.
Ungefähr vier Wochen nach der schriftlichen Matura wird die mündliche Matura abgehalten. Den genauen Termin dafür legt der Schulstandort fest. Meistens werden alle Prüfungen an einem Tag absolviert. Die Themenpools für die mündliche Reifeprüfung werden nach Anmeldung übermittelt. Bei der Prüfung werden aus diesem Themenpool zwei Themengebiete gezogen und eines davon muss gewählt werden. Nach einer Vorbereitungszeit werden vor der Prüfungskommission die Aufgabenstellungen abgearbeitet.
Prüfungskandidaten/-innen dürfen zum Zeitpunkt der Hauptprüfung nicht jünger sein als Schüler*innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs. Die Prüfungskommission kann nach Beginn der Hauptprüfungen nicht mehr geändert werden.
Im Zuge der Externist*innen-Reifeprüfung ist – falls gewählt – eine abschließende Arbeit (ABA) über ein selbst gewähltes Thema zu verfassen. Personen, die sich vor dem 1.September 2025 an unserer Externist*innen-Prüfungskommission angemeldet haben müssen für die Reifeprüfung eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) schreiben. Sie finden alle wichtigen Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums unter: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp_ahs/aba.html oder https://www.ahs-aba.at/schueler
Im Ansuchen ist bereits ein Themenvorschlag anzugeben, falls die Entscheidung für eine ABA gefallen ist. Das Thema kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden. Die fertiggestellte Arbeit ist digital (auf USB-Stick) und in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren der Prüfungskommission abzugeben. Für die Präsentation der VWA wird Ihnen ein Prüfungstermin zugewiesen.
5.) KONTAKT
Ergeben sich im Vorfeld Fragen zur Externist*innen-Reifeprüfung, zu den Zulassungskriterien oder zur Anrechnung bereits abgelegter Prüfungen, so stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon beratend zur Seite.
MMag. Barbara Treptow-Wachtel und Mag. Daniela Schöbinger
Tel: 0676/510 50 29
E-Mail: externisten@bggrossenzersdorf.ac.at