Informationen des BMBWF

Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schüler*innen mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen – allen mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse) mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.

Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer zumindest dreijährigen mittleren oder höheren Schule.

  • Die ILB soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.
  • Sie ist eine Option zur ganzheitlichen Unterstützung von Schüler*innen.
  • Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
  • Die/Der Lernbegleiter*in und die/der Lernende vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien.
  • Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusstgemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
  • Die ILB ist – im Gegensatz zum Förderunterricht – gegenstandsunabhängig.

Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost/ilb.html

Unser Angebot am BG/BRG GROß-Enzersdorf

Die individuelle Lernbegleitung findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 gibt es für Schüler*innen der 6. bis 8. Klassen, die von einer Fachlehrkraft frühgewarnt worden sind, die Individuelle Lernbegleitung (ILB) als Unterstützungsmöglichkeit bei Lernrückständen und/oder Lernschwächen.

Zum Flyer

Was ist ILB? Was ist ILB nicht?
individuelle, ganzheitliche Förderung von Schüler*innen mit Lerndefiziten kein Förderunterricht, keine Nachhilfe
freiwillig und zeitlich begrenzt keine schulpsychologische Beratung
zentral sind Eigenverantwortung und der individuelle Lernprozess keine Bildungsberatung