Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen des BG/BRG Groß-Enzersdorf
(laut Beschluss des SGA vom 7.11.2017)

Grundsatzerklärung

Die Schulpartner des BG/BRG Groß-Enzersdorf sehen im gemeinsamen Lehren, Lernen und in der umfassenden Bildungsdefinition den Sinn der modernen österreichischen Schule verwirklicht. Alle Schulpartner tragen einen Teil der Verantwortung, um dieses Ziel zu erreichen. Gelebtes Umweltverständnis und Umweltbewusstsein, Entwicklung sozialer Fähigkeiten, Wissensvermittlung und Wissensanwendung, kreative und sportliche Weiterentwicklung, demokratische Grundwerte und Grundhaltungen sowie eine absolute Ablehnung von seelischer, körperlicher und verbaler Gewalt sind die Hauptsäulen unserer Schule.
Die Begegnungen der Schulpartner sind getragen von gegenseitiger Wertschätzung und Höflichkeit.

Einleitung zur Hausordnung

Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17/1 (Unterrichtsarbeit) und SchUG §51 (Funktionen des Lehrers) kommen vollinhaltlich zur Anwendung und werden nicht extra angeführt.
In SchUG §§43-50 (Schulordnung) werden die Pflichten der Schülerinnen und Schüler festgehalten, die deshalb nicht nochmals aufgezählt werden.
In SchuG §§60 und 61 (Schule und Erziehungsberechtigte) werden die Pflichten der Erziehungsberechtigten als „Träger der Obsorge“ nach bürgerlichem Recht erläutert, deshalb wird auch in diesem Fall auf eine neuerliche Auflistung verzichtet.
Der vorliegenden Hausordnung dient die Verordnung betreffend die Schulordnung §§1 bis 10, BGBl. Nr. 373/1974 als Grundlage.

Die Hausordnung wurde von Lehrern, Eltern und Schülern gemeinsam erarbeitet. Folgende Grundsätze sollen allen Personen in unserer Schule als Grundlage für ein positives Zusammenleben dienen:

  • guter Unterricht
  • Sicherheit
  • freundlicher Umgang miteinander
  • Sauberkeit
  • Erhaltung und Schonung von Gebäude und Einrichtungen

Die getroffenen Vereinbarungen dienen als Richtlinien für unser Verhalten und sind einzuhalten. Schüler, Eltern und Lehrer arbeiten gemeinsam an einem guten Miteinander. Bei Problemen oder Konflikten ist es besonders wichtig, das Gespräch zu suchen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung ergeben sich entsprechende Folgen und werden je nach Schwere des Verstoßes entsprechende Maßnahmen gesetzt.

  • Schüler, Eltern, Lehrer und Gäste begegnen einander respektvoll, hilfsbereit, und höflich.
  • Die Rechte und Freiheiten anderer werden anerkannt und geachtet. Diskriminierungen jeglicher Art werden nicht toleriert!
  • Eigentum von Mitschülern muss respektiert werden.
  • Das Schulgebäude wird um 7 Uhr 40 geöffnet.
  • Ab 7 Uhr 50 werden die Schüler von einem Lehrer beaufsichtigt.
  • Die zuständige Gangaufsicht sperrt die Klassenräume auf. Die Türen zu den Klassenzimmern bleiben bis zum Beginn der 1. Unterrichtsstunde geöffnet.
  • Mit Beginn jeder Unterrichtsstunde halten sich die Schüler in ihrer Stammklasse bzw. vor dem jeweiligen Unterrichtsraum auf.
  • Die Klassenordner haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tafel zu Unterrichtsbeginn gelöscht ist.
  • Sollte eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft sein, ist dies unverzüglich durch den Klassensprecher oder den Stellvertreter im Lehrerzimmer (oder in der Administration) bekanntzugeben.
  • Bei Schönwetter ist in den großen Pausen (9:50–10:00 und 11:45–12:00 Uhr) der Aufenthalt im Schulhof gestattet.
  • Auf den Gängen, im Stiegenhaus und in den Garderoben ist das Laufen aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Unterstufenklassen betreten in den Pausen keine fremden Klassenräume.
  • Die Türen zu den Klassenzimmern sind in der Pause geöffnet, Fenster geschlossen.
  • Auf Mitschüler und Lehrer wird Rücksicht genommen: angemessene Lautstärke im Schulgebäude; keine Benutzung von Gegenständen, die andere gefährden können.
  • Es ist verboten, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen (Gefährdung anderer, Beschädigungen, Verschmutzungen).
  • Schüler*innen dürfen in Freistunden während der Kernzeit (1. bis 4. Unterrichtsstunde plus große Pausen) das Schulgebäude nicht verlassen.
  • Eine Beaufsichtigung durch Lehrer ist in Freistunden nicht vorgesehen.
  • Der Bereich der Sitzstufen im Erdgeschoß Neubau ist als Aufenthaltsbereich für Freistunden vorgesehen. Eine etwaige Benutzung des Schulhofes kann von der Direktion erlaubt werden.
  • Der Aufenthalt auf Gängen, in den Garderoben und (leeren) Klassenräumen ist in den Freistunden untersagt.
  • Die Klasse räumt am Ende der jeweils letzten Unterrichtsstunde im eigenen Klassenraum diesen entsprechend auf.
    – Müll von Boden und Tischen entfernen
    – Montag bis Donnerstag: alle Sessel auf die Tische stellen, den Boden
    frei räumen (keine Taschen, Zeichenkoffer etc.),
    – Freitag: alle Tischoberflächen frei räumen
  • Die Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum sorgt dafür, dass
    – der Klassenraum aufgeräumt ist (siehe voriger Punkt),
    – die Fenster verschlossen sind,
    – das Licht abgedreht und die Klassentür versperrt ist,
    – das Klassenbuch ins Lehrerzimmer zurückgebracht wird.
  • Die Einteilung der Klassenordner wird vom Klassenvorstand festgelegt. Sie sind auf jeden Fall für die Ordnung in der Klasse verantwortlich.
  • Sie sorgen dafür, dass die Tafel zu Stundenbeginn gelöscht ist.
  • Sie sorgen dafür, dass beim Verlassen der Klasse das Licht abgedreht und die Tür geschlossen bzw. durch einen Lehrer versperrt wird.
  • Die Klassenordner nehmen das Klassenbuch mit.
  • Im Lehrerzimmer sollen Lehrer in Ruhe arbeiten und sich auf den Unterricht vorbereiten können. Daher sollten sie nur in wirklich notwendigen Fällen gestört werden.
  • Schülern und schulfremden Personen ist es untersagt, das Lehrerzimmer zu betreten.
  • Erkrankt ein Schüler der Unterstufe während des Unterrichts, wird er zur Schulärztin (oder ins Sekretariat) geschickt. Eltern werden ausnahmslos von der Schulärztin (oder dem Sekretariat) verständigt.
  • Eltern holen ihre Kinder von der Schulärztin (oder aus dem Sekretariat) ab.
  • Schüler dürfen nur die für Schüler und ihr jeweiliges Geschlecht vorgesehenen Sanitäranlagen nutzen. Die Sanitäranlagen sind sauber zu hinterlassen. Schäden und Verschmutzungen werden unverzüglich dem Schulwart oder im Sekretariat gemeldet.
  • Bei Schlechtwetter ist das Tragen von Straßenschuhen (Information durch Aushang) im gesamten Schulgebäude verboten. An diesen Tagen sind Hausschuhe zu tragen. Das Schulhaus wird dazu durch die Garderobe betreten. Der Regelverstoß wird in einer Liste in der Direktion vermerkt. Bei mehrfachem Regelverstoß werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • In den Klassenräumen und auf den Gängen ist auf Sauberkeit zu achten. Müll ist entsprechend zu trennen.
  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobiltelefonen wird befürwortet. Ziel ist deren sinnvoller Einsatz. Uns ist es wichtig, dass Pausen gemeinsam mit Mitschülern verbracht werden und nicht in virtuellen Scheinwelten (soziale Netzwerke, Spiele etc.).
  • In der Unterstufe ist die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtsstunden und in den Pausen verboten, in der Oberstufe während der Unterrichtsstunden.
  • Das Mobiltelefon muss so verwahrt werden, dass keinerlei Störung des Unterrichts möglich ist. In Notfällen kann jederzeit über das Sekretariat Kontakt zum Kind hergestellt werden.
  • Beim Verstoß gegen diese Regel wird das Mobiltelefon abgenommen und in der Direktion abgegeben. Die Abnahme wird in einer Liste vermerkt. Am Ende des Unterrichts kann das Telefon im Sekretariat abgeholt werden.
    Mehrfache Regelverstöße wirken sich auf die Verhaltensnote aus. Das Telefon muss dann von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Die ausnahmsweise Nutzung des Mobiltelefons ist nur auf ausdrückliche Erlaubnis bzw. Weisung und unter der Aufsicht einer Lehrkraft gestattet.
  • Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in der Schule durch Schüler sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Die Veröffentlichung und Verbreitung von Aufnahmen aus der Schule ist verboten bzw. nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung gestattet.
  • Laut niederösterreichischem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in öffentlich zugänglichen Räumen und an öffentlich zugänglichen Orten nicht rauchen.
    Außerdem gilt in schulischen oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen absolutes Rauchverbot.
  • In der Schule, bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen ist laut Gesetz der Genuss alkoholischer Getränke untersagt.
  • Das Schulgebäude und seine Einrichtung sind von allen sorgsam zu behandeln. Verschmutzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich zu melden (Schulwart, Lehrer oder Sekretariat). Mutwillige Verschmutzungen bzw. Schäden sind vom Verursacher oder den Erziehungsberechtigten zu reinigen bzw. zu reparieren. Gegebenenfalls ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Entstandene Kosten müssen vom Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
  • Der Aufenthalt auf den Feuertreppen ist allen Schülern sowie Lehrern untersagt. Die Feuertreppen dürfen ausschließlich im Falle eines Feueralarms betreten werden.