INFORMATIONEN ZUM HÄUSLICHEN UNTERRICHT

In Österreich kann die allgemeine Schulpflicht grundsätzlich auch durch häuslichen Unterricht erfüllt werden. Das bedeutet, dass ein Kind nicht an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht unterrichtet wird, sondern den Unterricht zu Hause erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist insbesondere § 11 des Schulpflichtgesetzes 1985. Voraussetzung ist, dass der häusliche Unterricht dem Unterricht an einer entsprechenden öffentlichen Schule mindestens gleichwertig ist. Häuslicher Unterricht ist dabei nicht mit einer bloßen Befreiung vom Schulbesuch gleichzusetzen: Die allgemeine Schulpflicht muss weiterhin erfüllt werden. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Unterrichts liegt bei den Erziehungsberechtigten, ebenso die Verantwortung für den Lern- und Entwicklungsfortschritt des Kindes. Eine öffentliche Schule übernimmt beim häuslichen Unterricht weder die Planung noch die Durchführung des Unterrichts.

Die Teilnahme am häuslichen Unterricht muss für jedes Schuljahr neu bei der zuständigen Bildungsdirektion angezeigt werden. Diese Anzeige muss bis spätestens eine Woche nach Ende des vorhergegangenen Unterrichtsjahres erfolgt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der Bildungsdirektion, welche Schritte für die Anzeige benötigt werden!

Wurde der häusliche Unterricht genehmigt, werden Sie einer Stammschule zugeordnet. Wurden Sie dem BG/BRG Groß-Enzersdorf zugeordnet, dann sind folgende Punkte für sie wichtig:

  • Ungefähr zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind von uns diejenigen Schulbücher, die in der jeweiligen Schulstufe verwendet werden. Sie werden von uns verständigt, wenn die Bücher zur Abholung bereit sind.
  • Während des Schuljahres findet verpflichtend ein jährliches Reflexionsgespräch über den Leistungsstand des Kindes statt. Dieses Gespräch muss grundsätzlich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Semesterferien durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin über das Sekretariat.
    Das Reflexionsgespräch dient dazu, den bisherigen Lern- und Leistungsstand zu besprechen und einen Eindruck davon zu gewinnen, ob der häusliche Unterricht tatsächlich gleichwertig durchgeführt wird.
  • Der zureichende Erfolg des häuslichen Unterrichts muss grundsätzlich durch Externistenprüfungen in allen Pflichtschulfächern nachgewiesen werden.
    Welche Unterrichtsgegenstände tatsächlich Prüfungsgegenstände sind, hängt vom geltenden Lernplan und der jeweiligen Schulstufe ab.
    Sonderregelungen gelten für die Pflichtfächer „Bewegung und Sport“ und „Technik und Design“. Sie werden nur in der achten Schulstufe geprüft, um einen erfolgreichen Abschluss nachzuweisen. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch für das Fach „Religion“: Die Prüfung kann freiwillig gewählt werden. Die Möglichkeit der Durchführung hängt davon ab, ob am jeweiligen Prüfungsstandort Religionsunterrichts für das entsprechenden Bekenntnis angeboten wird.

    Die Prüfungen findet grundsätzlich zwischen 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres statt. Die Prüfungstermine der einzelnen Unterrichtsgegenstände werden nach Möglichkeit geblockt. Die Prüfungen beziehen sich auf den Lehrstoff der Pflichtgegenstände der entsprechenden Schulart und Schulstufe. Da dieser in den gängigen Schulbüchern nicht immer korrekt abgebildet wird, empfiehlt es sich die tagesaktuelle Fassung des AHS-Lehrplans des Bundesministeriums unter https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/lp/lp_ahs.html abzurufen.

    Für die Prüfungen ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Prüfungskommission zu stellen.

Der häusliche Unterricht stellt eine große Herausforderung an die Erziehungsberechtigten und an die Schüler*innen dar. Eine Rückkehr in eine öffentliche Schule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ist während des Schuljahres grundsätzlich möglich.

Wird das erforderliche Reflexionsgespräch nicht durchgeführt oder der erforderliche Lernerfolg nicht nachgewiesen, kann die Bildungsdirektion den häuslichen Unterricht beenden bzw. den Besuch einer Schule anordnen. Konkret bedeutet dies, dass alle Externistenprüfungen positiv absolviert werden müssen, um im häuslichen Unterricht bleiben zu können. Auch wenn sich während des Schuljahres ergibt, dass die Gleichwertigkeit mit dem Unterricht einer öffentlichen Schule nicht gegeben ist, kann die Bildungsdirektion entsprechende Maßnahmen treffen.

Ergeben sich im Vorfeld Fragen zu den Externistenprüfungen für Schüler*innen im häuslichen Unterricht, so stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon beratend zur Seite.

MMag. Barbara Treptow-Wachtel und Mag. Daniela Schöbinger
Tel: 0676/510 50 29
E-Mail: externisten@bggrossenzersdorf.ac.at