Stundentafel Gymnasium Oberstufe

PflichtgegenständeKlassen und WochenstundenSumme Oberstufe
5. Kl.6. Kl.7. Kl.8. Kl.
Religion/Ethik1)22228
Deutsch333312
Erste lebende Fremdsprache333312
Latein333312
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache2)333312
Geschichte und Politische Bildung12227
Geografie und wirtschaftliche Bildung21227
Mathematik333312
Biologie und Umweltbildung2226
Chemie224
Physik3227
Psychologie und Philosophie224
Informatik22
Musik2123)23)3 (+2)
Kunst und Gestaltung213 (+2)
Bewegung und Sport32229
Summe der Pflichtgegenstände31293133124
    
Wahlpflichtgegenstände4) 66
    
Gesamtwochenstundenzahl  130

 

1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2) Typenbildender Pflichtgegenstand.

3) Alternative Pflichtgegenstände.

4) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

 

Stundentafel Realgymnasium Oberstufe

PflichtgegenständeKlassen und WochenstundenSumme Oberstufe
5. Kl.6. Kl.7. Kl.8. Kl.
Religion/Ethik1)22228
Deutsch333312
Erste lebende Fremdsprache333312
Latein/Zweite lebende Fremdsprache2)333312
Geschichte und Politische Bildung12227
Geografie und wirtschaftliche Bildung21227
Mathematik3)443314
Biologie und Umweltbildung3)23-/227/9
Chemie3)32/35/6
Physik3)2322/39/10
Darstellende Geometrie2/-2/-4/-
Psychologie und Philosophie224
Informatik22
Musik2124)24)3 (+2)
Kunst und Gestaltung213 (+2)
Bewegung und Sport32229
Summe der Pflichtgegenstände31283132122
    
Wahlpflichtgegenstände5) 88
    
Gesamtwochenstundenzahl  130

 

1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2) Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein.

3) Typenbildender Pflichtgegenstand.

4) Alternative Pflichtgegenstände.

5) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

 

Stundentafel Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

PflichtgegenständeKlassen und WochenstundenSumme Oberstufe
5. Kl.6. Kl.7. Kl.8. Kl.
Religion/Ethik1)22228
Deutsch433313
Erste lebende Fremdsprache333313
Latein/Zweite lebende Fremdsprache433313
Geschichte und Politische Bildung12227
Geografie und wirtschaftliche Bildung21227
Mathematik2)433313
Biologie und Umweltbildung2)2226
Chemie2)224
Physik2)2226
Psychologie und Philosophie224
Informatik22
Musik2223)23)4 (+2)
Kunst und Gestaltung224 (+2)
Bewegung und Sport32229
Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung22228
Summe der Pflichtgegenstände33293032124
    
Wahlpflichtgegenstände4) 66
    
Gesamtwochenstundenzahl  130

 

1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2) Typenbildende Pflichtgegenstände.

3) Alternative Pflichtgegenstände.

4) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

 

WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE

WahlpflichtgegenständeKlassen und WochenstundenSumme
6. Kl.7. Kl.8. Kl.
Lebende Fremdsprache1)2226
Musik/Kunst und Gestaltung2)224
Zur Vertiefung und Erweiterung von der Schülerin/dem Schüler besuchter Pflichtgegenstände:
Religion/Ethik(2)(2)(2)4/23)
Deutsch(2)(2)(2)4/23)
Fremdsprache4)(2)(2)(2)4/23)
Geschichte und Politische Bildung(2)(2)(2)4/23)
Geografie und wirtschaftliche Bildung(2)(2)(2)4/23)
Mathematik(2)(2)(2)4/23)
Biologie und Umweltbildung(2)(2)(2)4/23)
Chemie(2)(2)4/23)
Physik(2)(2)(2)4/23)
Psychologie und Philosophie(2)(2)4/23)
Musik(2)(2)(2)4/23)
Kunst und Gestaltung(2)(2)(2)4/23)

 

1) Eine von der Schülerin oder vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.

2) Fortsetzung des von der Schülerin oder vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.

3) Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.

4) Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern von der Schülerin oder vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.