Zusammenfassung der Bestimmungen für die Matura im Frühjahr 2022:
VWA, Klausuren, mündliche Prüfungen, Hygienebestimmungen, Vorbereitungsphase und Ersatztermine
Zusätzliche Vorbereitungsstunden: Ergänzungsunterricht vor den Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen
Vorwissenschaftliche Arbeit: Verlängerung der Abgabefrist auf 25. Februar 2022
Klausurarbeiten: Verlängerung der Arbeitszeit um 60 Minuten; Ersatztermine bei gerechtfertigter Verhinderung zwischen 16. und 25. Mai 2022; Berücksichtigung der Jahresnote für Maturazeugnis (“Schwellenwert” bei der Klausur notwendig für positive Gesamtbeurteilung); bei Mathematikklausur gleiches Konzept und Beurteilung wie im Vorjahr
Mündliche Prüfung: Ersatztermin bei gerechtfertigter Verhinderung; Reduktion der Anzahl der Themenbereiche (maximal um ein Drittel; Bekantgabe bis spätestens 1. April); gegebenenfalls Entfall von Inhalten innerhalb eines Themenbereiches, die nicht ausreichend im Unterricht behandelt werden konnten; Berücksichtigung der Jahresnote für Maturazeugnis
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen (siehe Download)
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