Eie Stadt Wien hat für diese Woche Verschärfungen der COVID-19-Richtlinien als zusätzliche Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie angekündigt: Veranstaltungen ab 25 Personen sind dann nur noch mit einem 2G-plus-Zutrittsnachweis erlaubt.

Das bedeutet für erwachsene Begleitpersonen, dass bei Einlass ins Theater zusätzlich zum 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) auch ein negativer PCR-Test vorzuweisen ist. Dieser Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen und muss bis zum Ende der Veranstaltung gültig sein. Dabei gelten Datum und Uhrzeit der Testabnahme (und nicht des Ergebnisses). Zusätzlich empfehlen wir, im gesamten Theater – auch während der Vorstellung – eine FFP2-Maske zu tragen.

Leider ist zum aktuellen Zeitpunkt weder bekannt, ab wann genau diese Regelung in Kraft treten wird noch ab welchem Alter. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald uns nähere Details bekannt sind.
Bis dahin gelten laut der Verordnung der Landesregierung Wien seit dem 12. November 2021 folgende Maßnahmen bei Kulturveranstaltungen:

  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren gilt die 3 G-Regel. Kinder ab 6 Jahren werden in der Regel in der Schule getestet (»Ninja-Pass«). Ein PCR-Test ist hier 72 Stunden gültig, ein Antigen-Test 48 Stunden. Das negative Testergebnis hat unter 12 Jahren mit einem vollständig ausgefüllten »Ninja-Pass« die gesamte Woche Gültigkeit, also auch an den Samstagen und Sonntagen.

  • Für Personen von 12 bis 15 Jahren ist für den Einlass entweder ein 2 G-Nachweis oder ein PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzuweisen. In diesem Fall beträgt die Gültigkeit 48 Stunden ab der Probenentnahme.
    Dies bedeutet leider auch: Ein Ergebnis vom Freitag ist eventuell bei Vorstellungen am Sonntag nicht mehr gültig! Um dennoch den sonntäglichen Theaterbesuch genießen zu können, finden Sie unter folgendem Link Informationen über die umfassenden Testangebote der Stadt Wien:
    https://coronavirus.wien.gv.at/testangebote/

    Ab Beendigung der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regeln wie für Erwachsene, also die 2 G-Pflicht.
    2 G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen. Bis 6. Dezember 2021 gibt es aber eine Übergangsfrist. Bis dahin gilt auch einmalig geimpft in Verbindung mit einem PCR-Test als 2 G.
    Für genesene Personen gilt: Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.

  • Ab dem 6. Lebensjahr ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, empfohlen wird allerdings eine FFP2-Maske.

Bitte beachten Sie, dass Vorstellungen, die Sie aufgrund der aktuellen Bestimmungen / auftretenden Krankheiten von Seiten der Schule NICHT refundiert werden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Theater der Jugend in Verbindung, sollten Sie Ihre Karten nicht nutzen können, um anfallende Kosten zu vermeiden.

Wir freuen uns, Sie in unseren Theatern begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen und Ihren Abonnent*innen packende Theaterstunden

mit freundlichen Grüßen
Ihr
Theater der Jugend